Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 30.03.2026

§ 1

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der TR Edelzaun & Tor GmbH mit ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrags, außer der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2

Vertragsabschluss und Ausschluss des Widerrufsrechts

Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag entsteht erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungsausführung. Das Widerrufsrecht entfällt, da Betonzäune und Toranlagen nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

§ 3

Beratungs- und Vor-Ort-Termine

Für Vor-Ort-Termine zur Beratung, Aufmaßnahme oder Angebotserstellung berechnen wir eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00 € (inkl. gesetzl. MwSt.). Bei anschließender Auftragserteilung wird diese Pauschale vollständig auf den Auftragswert angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 4

Preise, Abschlagszahlungen und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abschlagszahlungen für Material und Teilleistungen sind zulässig. Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

§ 5

Baufreiheit und Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Montageort zum vereinbarten Termin frei zugänglich, geräumt und baufertig ist. Er ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert über den Verlauf von unterirdischen Leitungen (Strom, Wasser, Gas, Telekommunikation etc.) zu informieren. Für Schäden an unbekannten Leitungen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 6

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum der TR Edelzaun & Tor GmbH. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

§ 7

Lagerung und Annahmeverzug

Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Material auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers einzulagern. Es wird eine Pauschale in Höhe von 0,5 % des Netto-Auftragswertes pro angefangene Woche berechnet, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Auftragswertes. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 8

Abnahme

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 12 Werktagen nach schriftlicher Fertigstellungsanzeige unter Angabe mindestens eines Mangels schriftlich zurückweist. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 9

Gewährleistung und Materialbeschaffenheit

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Beton ist ein Naturprodukt. Geringfügige farbliche Abweichungen, Haarrisse oder Ausblühungen (weiße Flecken) sind technisch nicht immer vermeidbar und stellen keinen Mangel dar. Die Gewährleistungsfrist beträgt für unternehmerische Kunden (B2B) 12 Monate, für Verbraucher 5 Jahre ab Abnahme der Leistung.

§ 10

Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 11

Verbraucherstreitbeilegung

Die TR Edelzaun & Tor GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 12

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der TR Edelzaun & Tor GmbH. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.